top of page

Versicherung ist Sache des Teilnehmers

Aus entsprechendem Anlass möchten wir folgendes Festhalten:

​

Versicherung ist Sache des Teilnehmers

  • Wenn ein Fahrer in einen Unfall verwickelt ist, gilt dasselbe, wie wenn der Fahrer alleine unterwegs gewesen wäre: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers deckt die Kosten des anderen Fahrzeuges, die Vollkasko des Verursachers, sofern vorhanden, die eigenen Schäden. Wo keine Vollkasko vorhanden ist, trägt der Unfallverursacher die Schäden selbst.

​​

  • Werden Passagiere verletzt, so sind sie Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sowie die Unfallversicherung der Passagiere in der Pflicht. Wir verlangen von den Passagieren eine schriftliche Bestätigung, dass sie eine Unfallversicherung abgeschlossen haben. Zusätzlich empfehlen wir den Fahrern eine Insassenversicherung.

  • Schäden an den Fahrzeugen, die von unseren Gästen verursacht werden, gehen zu Lasten ihrer Haftpflichtversicherung. Wir verlangen von den Passagieren eine schriftliche Bestätigung, dass sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

​​

  • Für Parkschäden mit unbekanntem Verursacher gilt das gleiche, wie wenn der Fahrer alleine unterwegs gewesen wäre, d.h. sie sind der Teilkaskoversicherung des Fahrzeugeigentümers anzumelden In keinem Fall trägt Sternenfahrt die Kosten. Sternenfahrt schliesst hierfür auch keine Versicherung ab!

bottom of page